Die Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Nach Art der Durchführung werden unterschieden:
- körperliche Inventur und
- buchmäßige Inventur (Buchinventur).
Die körperliche Inventur ist die mengenmäßige Aufnahme aller körperlich vorhandenen Vermögensgegenstände (z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder Kassenbestand) durch Zählen, Messen, Wiegen oder Schätzen mit nachfolgender Bewertung der Gegenstände in Euro.
Durch eine buchmäßige Bestandsaufnahme aufgrund von buchhalterischen Aufzeichnungen und Belegen (Buchinventur) sind alle nicht körperlich vorhandenen Vermögensgegenstände (z.B. Software, Patente oder Forderungen) sowie die Schulden wertmäßig festzustellen und nachzuweisen.
Inventurverfahren
Bei der Stichtagsinventur muss die mengenmäßige Bestandsaufnahme der Vorräte nicht direkt am Abschlussstichtag (z.B. 31. Dezember) erfolgen sondern zeitnah innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Abschlussstichtag. Zugänge und Abgänge zwischen dem Aufnahmetag und dem Abschlussstichtag werden anhand von Belegen mengen- und wertmäßig fortgeschrieben oder zurück gerechnet. Der Nachteil der Stichtagsinventur besteht darin, dass sie einen großen Arbeitsaufwand innerhalb weniger Tage hervorruft, der Betriebsunterbrechungen zur Folge haben kann.
Bei der vor- bzw. nachverlegten Inventur erfolgt die körperliche Bestandsaufnahme innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach dem Abschlussstichtag. Die einzelnen Gegenstände des Vorratsvermögens dürfen zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgenommen werden. Die verlegte Inventur stellt gegenüber der Stichtagsinventur bereits eine wesentliche Erleichterung dar. Der am Tag der Inventur ermittelte Bestand wird nur wertmäßig (nicht mengenmäßig) auf den Abschlussstichtag fortgeschrieben oder zurück gerechnet.
| Wertfortschreibung | Wertrückrechnung |
| Wert am Tag der Inventur (z.B. 15. Okt.) | Wert am Tag der Inventur (z.B. 28. Feb.) |
| + Wert der Zugänge vom 15. Okt. bis 31. Dez. | – Wert der Zugänge vom 1. Jan. bis 28. Feb. |
| – Wert der Abgänge vom 15. Okt. bis 31. Dez. | + Wert der Abgänge vom 1. Jan. bis 28. Feb. |
| = Wert am Abschlussstichtag (31. Dez.) | = Wert am Abschlussstichtag (31. Dez.) |
Insbesondere die IT-gestützte Lagerbuchhaltung ermöglicht Unternehmen, das Verfahren der permanenten Inventur einzusetzen. Aus der Lagerbuchhaltung kann am Abschlussstichtag der vorhandene Sollbestand des Vorratsvermögens nach Art und Menge abgerufen werden. Zur Überprüfung und Korrektur der in der Lagerbuchführung ausgewiesenen Sollbestände muss mindestens einmal jährlich zu beliebigen Zeitpunkten eine körperliche Bestandsaufnahme erfolgen.
Der besondere Vorteil der permanenten Inventur liegt darin, dass die körperliche Bestandsaufnahme nicht zum Abschlussstichtag und gleichzeitig für alle Gruppen des Vorratsvermögens vorgenommen werden muss. Stattdessen kann sie zu frei wählbaren Zeitpunkten durchgeführt werden.
Quelle: Deitermann, Manfred, Schmolke, Siegfried, Industrielles Rechnungswesen IKR, Westermann Verlag