Aufgrund des außerordentlichen Umfangs der Aufstellung der Vermögenswerte und der Schulden nach Art, Menge und Wert in Form des Inventars wird dessen Aussagefähigkeit beeinträchtigt. Das Bestandsverzeichnis kann somit keinen klaren Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gewährleisten. Die Bilanz ist eine Kurzfassung des Inventars in Kontenform mit folgenden Änderungen:
- Es werden die Gesamtwerte gleichartiger Positionen aus dem Inventar zusammengefasst (z.B. Fuhrpark).
- Auf jede mengenmäßige Darstellung des Vermögens und der Schulden wird verzichtet, lediglich Wertangaben werden übernommen.
- Zur optischen Verdeutlichung des Vermögens als Ausdruck für die Verwendung des Kapitals sowie des Fremd- und Eigenkapitals als Ausdruck für die Herkunft des Kapitals werden Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) in Kontenform gegenübergestellt.

Damit müssen die Summe des Vermögens und die Summe des Kapitals übereinstimmen. Die rechnerische Ausgewogenheit zwischen Aktiva und Passiva kann mittels Bilanzgleichungen aus gedrückt werden:
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Der besondere Vorteil des Inventars gegenüber der Bilanz liegt in dem bis ins Einzelne gehende Nachweis. Nachfolgend die Unterschiede zwischen Inventar und Bilanz:
| Inventar | Bilanz | |
| Formale Unterschiede | Aufgestellt in Staffelform: Die einzelnen Positionen erscheinen untereinander | Aufgestellt in Kontenform: Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital |
| Inhaltliche Unterscheide | Enthält Mengen- und Wertangaben sowie Aufstellung der einzelnen Positionen | Enthält nur Wertangaben sowie Zusammenfassung gleichartiger Positionen |
Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften ergibt sich nach § 266 HGB folgende Gliederung:

Kleine Kapitalgesellschaften haben nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen.
Nach § 245 HGB ist der Jahresabschluss unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Die Summen von Vermögen und Kapital werden aus Übersichtlichkeitsgründen in der Bilanz auf der gleichen Höhe eingetragen. Der verbleibende Leerraum muss durch die sogenannte Buchhalternase gefüllt werden, um nachträgliche Manipulationen vorzubeugen.

Quelle: Mumm, Mirja, Einführung in das betriebliche Rechnungswesen, 4. Auflage, Springer Gabler