Mi.. Aug. 5th, 2026

Die Wahl der Rechtsform gehört zu den langfristigen unternehmerischen Entscheidungen. Allerdings stellt sich die Frage nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei wesentlichen Veränderungen der persönlichen oder unternehmensbezogenen Rahmenbedingungen. Ein Rechtsformwechsel ist dann nötig, wenn eine andere Rechtsform zweckmäßiger ist.

Bei der Wahl der Rechtsform gilt der Grundsatz des Typenzwangs. Es kann für einen Betrieb bzw. ein Unternehmen nur eine Rechtsform gewählt werden, die auch im Gesellschaftsrecht gesetzlich geregelt ist.

Grundsätzlich lassen sich das Einzelunternehmen und Gesellschaften voneinander abgrenzen. Als Gesellschaft wird hierbei jede privatrechtliche Vereinigung von Personen verstanden, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Mitglieder einer solchen Gesellschaft sind die Gesellschafter. Sie halten an der Gesellschaft einen Kapitalanteil (Gesellschafteranteil). Gesellschaften lassen sich in Personengesellschaften und Vereine (Körperschaften) unterteilen. Aus Sicht der Rechtsformwahl sind bei Letzteren die Wirtschaftsvereine bedeutsam, zu denen vor allem die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften zählen.

Die einzelnen Rechtsformen unterscheiden sich in mehreren betriebswirtschaftlichen Kriterien, die bei der Wahl der geeigneten Rechtsform zu beachten sind.

Leitungs- und Kontrollbefugnis

Sind nur (bestimmte) Eigentümer (Gesellschafter) des Unternehmens zur Geschäftsführung berechtigt oder können auch Nicht-Gesellschafter das Unternehmen leiten? Welche Weisungs- und Kontrollrechte haben Gesellschafter, wenn sie nicht die Geschäfte führen gegenüber der Geschäftsführung? Eine wichtiger Aspekt ist ferner, ob eine Rechtsform eine Mitbestimmung von Arbeitnehmern in den Leitungsgremien des Betriebs vorsieht.

Haftung

Wer kommt für Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens auf, wenn das Unternehmen diese nicht mehr leisten kann? Hierbei ist relevant, ob in diesem Fall die Eigentümer des Unternehmens von den Gläubigern des Unternehmens zur Kasse gebeten werden können, d.h. persönlich haftende Gesellschafter sind. Diese Haftungsfrage sagt aus, wie hoch das Haftungsrisiko der Eigentümer ist.

Mindestkapital

Müssen die Gesellschafter bei der Gründung eine bestimmte Mindestsumme als Eigenkapital ins Unternehmen einbringen?

Finanzierungsmöglichkeiten

Wie leicht kann das Unternehmen frisches Eigenkapital aufnehmen, wie sind die Chancen am Kapitalmarkt Fremdkapital zur Verfügung gestellt zu bekommen? Die Frage nach der Leichtigkeit bezieht sich sowohl auf die organisatorische Durchführung als auch auf den Tatbestand, einen Investor für Eigen- oder Frendkapital zu finden.

Fungibilität der Gesellschaftsanteile

Wie leicht kann sich ein Gesellschafter von seiner Beteiligung am Unternehmen trennen? Ähnlich gelagert ist die Frage, wie leicht sich die Nachfolge eines ausscheidenden oder verstorbenen Gesellschafters regeln lässt.

Gewinn- und Verlustbeteiligung

Wie werden Gewinne und Verluste unter den Gesellschaftern verteilt?

Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften

Die Rechtsformen setzen unterschiedliche Anforderungen an die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. Dies gilt ebenso für die Verpflichtung, Unternehmensinformationen wie z.B. den Jahresabschluss zu veröffentlichen.

Steuerliche Belastung

Die Rechtsformen unterscheiden sich teilweise darin, welche Steuerarten zutreffen bzw. welche Steuersätze, Freibeträge oder Freigrenzen vorliegen.


Quelle: Schmalen, Helmut & Pechtl, Hans, Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft,15., überarbeitete und erweiterte Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag

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