Einzelunternehmer ist, wer es selbst unternimmt, Geschäfte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung mit vollem Risiko zu tätigen und hierzu sein eigenes Geld- und Sachkapital einsetzt.
Gründung
Für die Gründung der Einzelunternehmung bestehen keine gesetzlichen Formvorschriften. Erfordert ein Unternehmen eine kaufmännische Einrichtung, ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Werden in die Einzelunternehmung Grundstücke eingebracht, ist die Schriftform mit notarieller Beurkundung erforderlich.
Firma
Die Firma der Einzelunternehmung richtet sich i.d.R. nach dem Vor- und Zunamen des Einzelunternehmers. Sie muss die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. Die Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name, unter dem ein Kaufmann sein Handelsgewerbe betreibt.
Eigenkapitalaufbringung
Das Eigenkapital stellt der Einzelunternehmer zur Verfügung. Über die Höhe der aufzubringenden Eigenkapitals gibt es keine gesetzliche Vorschrift.
Geschäftsführung, Vertretung, Gewinn- und Verlustbeteiligung
| Geschäftsführung | Die Geschäftsführung, d.h., die Leitung des Unternehmens, obliegt dem Einzelunterhemer allein. Er trifft alle Anordnungen in seinem Unternehmen (also im Innenverhältnis) allein. |
| Vertretung | Das Recht auf Vertretung des Unternehmens gegenüber Dritten im Außenverhältnis hat der Einzelunternehmer. Er schließt für das Unternehmen alle erforderlichen Rechtsgeschäfte mit Dritten ab. |
| Haftung | Der Einzelunternehmer haftet für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen unbeschränkt und unmittelbar. Außerdem hat die geringe Eigenkapitalkraft eine beschränkte Kreditbeschaffungsmöglichkeit zur Folge. |
| Gewinn- und Verlustbeteiligung | Der Einzelunternehmer hat das Recht auf den gesamten Gewinn. Andererseits muss er den Verlust allein tragen. |
Vor- und Nachteile der Einzelunternehmung
| Vorteile | Nachteile |
| Keine Abstimmung der Entscheidungen mit anderen | Bei falschen Entscheidungen trägt der Einzelunternehmer das Risiko allein |
| Schnelle Entscheidungsmöglichkeit | Der Erfolg des Unternehmens hängt untrennbar an der Person des Einzelunternehmers, seinen fachlichen Fähigkeiten, seinem Charakter und seiner Gesundheit |
| Rasche Anpassung an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse | In der Regel geringe Eigenkapitalkraft und beschränkte Kreditbeschaffungsmöglichkeiten |
| Klarheit und Eindeutigkeit der Unternehmensführung | Großes Haftungsrisiko |
| Großes Interesse des Einzelunternehmers an der Arbeit, da ihm der Gewinn alleine zusteht. |
Bedeutung
Gesamtwirtschaftlich gesehen nimmt die Einzelunternehmung eine wichtige Stellung ein. Wir finden sie in allen Wirtschaftsbereichen: In der Landwirtschaft, im Einzelhandel und im Handwerk stellen Einzelunternehmen die vorherrschende Unternehmensform dar. In der Industrie sind dagegen die Gesellschaftsunternehmen die wichtigsten Unternehmensformen.
Quelle: Boller, et al. Kompetenz im Industriebetrieb, Band 1, Merkur Verlag Rinteln